Bewilligungen
Nachstehend sind die gebräuchlichsten Bewilligungsarten mit einer kurzen Erläuterung oder einem Link aufgeführt:
Arbeitsbewilligung
Aufenthaltsbewilligung
Waffenerwerbsschein
Festwirtschaften / Gastwirtschaftspatent
Das Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung einer vorübergehenden Gastwirtschaft oder für die Führung einer Gastwirtschaft ist der Gemeindekanzlei einzureichen. In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass für Veranstaltungen jeglicher Art ein Gesuch bei der Gemeindekanzlei einzureichen ist (s. unter "Veranstaltungen".
Veranstaltungen
Planen Sie eine bewilligungspflichtige Veranstaltung im Kanton Zürich? Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch die Führung einer Festwirtschaft, durch den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder durch das Aufstellen von Verstärkern im Freien. Dieses Gesuchsformularunterstützt Sie im Planungsprozess und stellt sicher, dass alle relevanten Themen rund um Ihre Veranstaltung berücksichtigt und alle notwendigen Bewilligungen eingeholt werden. Die Standortgemeinde ist erste Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde (Art. 48, Polizeiverordnung)
Planen Sie frühzeitig: Eine sorgfältige und erfolgreiche Planung braucht Zeit, denn es gibt viele Themen zu berücksichtigen. Das Bewilligungsgesuch für grössere Veranstaltungen ist deshalb mindestens drei Monate im Voraus bei der Gemeinde einzureichen.
Weitere Tipps für Ihre Veranstaltung finden Sie hier
Wahl- und Abstimmungsplakate
Für temporäre Wahl- und Abstimmungsplakate gilt folgende Ausnahmeregelung:
- Die Wahlplakate dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen
- Aufstellen für maximal 6 Wochen
- Abbrechen bis am Mittwoch nach den Wahlen
- Auf öffentlichem Grund keine Möglichkeit
- Auf privatem Grund nur mit dem Einverständnis des Eigentümers