Fachstelle "Älter werden im Weinland"
Bezeichnung der öffentlichen Spitex-Organisationen als ZLV-Bedarfsbescheinigungsstellen
Am 1. Januar 2025 erweiterte der Kanton Zürich die Ergänzungsleistungen (EL) im Bereich Betreuung und Hilfsmittel durch die neue Zusatzleistungsverordnung (ZLV). Durch die neue Zusatzleistungsverordnung (ZLV) vom 22. Mai 2024 wird gestützt auf § 11 und § 15 der Leistungskatalog für die Hilfe und Betreuung zu Hause sowie die Hilfsmittel erweitert und finanziell abgesichert, beispielsweise mit Entlastungsdiensten und Mittagstischen. Damit wurden die Voraussetzungen gestärkt, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. Damit einkommensschwache, unterstützungsbedürftige ältere Menschen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten auch psychosoziale Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können, muss die Notwendigkeit der Hilfe- und Betreuungsleistungen erhoben und bescheinigt werden.
Der Gemeinderat Kleinandelfingen hat mit Wirkung ab 1. August 2025 die Aufgaben als ZLV-Bedarfsbescheinigungsstelle der Spitex Wyland AG, Andelfingen, übertragen.
Betroffene können sich direkt an die Spitex Wyland AG in Andelfingen, Tel. Nr. 052 744 10 00 oder info@spitex-wyland.ch wenden.
Merkblatt:
Merkblatt Finanzielle Unterstützung für Betreuung und Alter [pdf, 460 KB]