Aufhebung Feuerverbot im Siedlungsgebiet ab dem 28. August 2026, 12.00 Uhr
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wurde auf dem gesamten Gemeindegebiet zuerst ein allgemeines und dann ein absolutes Feuerverbot erlassen.
Während das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der weiterhin vorhandenen Waldbrandgefahr bestehen bleibt, wird das kommunale Feuerverbot im Siedlungsgebiet per 28. August 2026, 12.00 Uhr aufgehoben.
Der Präsidialentscheid wurde nach Absprache mit dem Sicherheitsvorstand und den erreichbaren Behördenmitglieder gefällt.
Es gilt weiterhin:
- Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt in Kraft, bis es von kantonaler Seite aufgehoben wird.
- Feuer und Glut sind jederzeit zu beaufsichtigen.
- Funkenflug ist unbedingt zu vermeiden.
- Bei starkem Wind oder erhöhter Brandgefahr ist auf Feuer und Grillieren im Freien zu verzichten.
- Ganz generell dürfen keine brennenden Raucherwaren weggeworfen werden und Zigarettenstummel sind vollständig gelöscht im Restmüll zu entsorgen.
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Bestimmungen im Wald und in Waldesnähe unter www.waldbrandgefahr.ch
Präsidialverfügung Aufhebung Feuerverbot im Siedlungsgebiet vom 27.08.2026 [pdf, 479 KB]