Trinkwasserversorgung in Mangellagen - Konzept zur Sicherstellung
Gemäss Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN), welche sich auf Artikel 20 des Landesversorgungsgesetz (LVG) stützt, haben Kantone, Gemeinden und die anderen Inhabenden von Wasserversorgungsanlagen die Pflicht, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Trinkwasserversorgung in Notlagen sicherzustellen.
Trinkwasserversorgung in Mangellagen – Konzept zur Sicherstellung
Naturereignisse, zivilisationsbedingte Katastrophen (z. B. Sabotage und Epidemien) können auch bei uns zu einer schweren Mangellage führen. Erdbeben oder lange Stromausfälle können zu Engpässen oder gar zu einem Ausfall der Wasserversorgung führen.
Gemäss Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN), welche sich auf Artikel 20 des Landesversorgungsgesetz (LVG) stützt, haben Kantone, Gemeinden und die anderen Inhabenden von Wasserversorgungsanlagen die Pflicht, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Trinkwasserversorgung in Notlagen sicherzustellen.
Mit dem Konzept «Trinkwasserversorgung in Mangellagen» werden die notwendigen Massnahmen beschrieben, die sicherstellen, dass die Bevölkerung in Krisensituationen zuverlässig mit Trinkwasser versorgt wird.
Der Gemeinderat hat das Konzept «Trinkwasserversorgung in Mangellagen 2026» an seiner Sitzung vom 4.Februar 2026 genehmigt. Die Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) wurde am 26. Februar 2026 erteilt. Weiterführende Informationen finden sich unter: Wasserversorgung | Kanton Zürich www.zh.ch – umwelttiere/wasser-gewaesser/wasserversorgung