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Steuererklärungsverfahren für das Jahr 2025

Im Kanton Zürich wird die Steuererklärung einfacher. Die bisherige Download-Lösung Private Tax hat viele Jahre gute Dienste geleistet, wird nun aber zugunsten der Online Lösung ZHprivateTax eingestellt.

Sie haben Ihre Steuererklärung bisher mit der Download-Lösung Private Tax ausgefüllt? Künftig empfehlen wir Ihnen, Ihre Steuererklärung mit ZHprivateTax online zu erfassen – einer seit mehr als zehn Jahren bewährten, sicheren und einfach zu nutzenden Lösung, die bereits von über 500’000 Steuerpflichtigen im Kanton Zürich erfolgreich verwendet wird.

Im Januar haben Sie Ihren persönlichen Zugangscode für die Steuererklärung 2025 anstelle der bisherigen Papierformulare erhalten. Mit diesem Zugangscode können Sie ZHprivateTax einfach und sicher online nutzen. Alle wichtigen Informationen, Anleitungen, Erklärvideos und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Website des kantonalen Steueramtes: www.zhprivatetax.ch . Dort finden Sie auch Kontaktinformationen, falls Sie persönliche Unterstützung wünschen – entweder über das Kontaktformular oder telefonisch.

Im Normalfall (für unselbstständig Erwerbende) ist die Steuererklärung bis am 31. März 2026 einzureichen. Sollten Sie diese mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, kann via eFristverlängerung , telefonisch oder per E-Mail an marc.voegeli@kleinandelfingen.ch eine Fristverlängerung beantragt werden. Nach Ablauf der entsprechenden Frist können keine Fristverlängerungsgesuche mehr genehmigt werden.

Wenn Sie die Steuererklärung auf Papier einreichen möchten, kontaktieren Sie bitte Ihr Gemeindesteueramt. Wir empfehlen Ihnen, ZHprivateTax auszuprobieren – viele Nutzerinnen und Nutzer schätzen die einfache Bedienung und die Zeitersparnis. Für ergänzende Fragen steht Ihnen das Steueramt unter 052 305 22 25 gerne zur Verfügung.

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