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Nutzung Energiequellen

Zuständig: Martina Möckli
Stellvertretung: Vera Unternährer

Nachgeführt per 19.07.2017

Erdsonden mit Wärmepumpe

Für die energetische Nutzung des Untergrundes ist eine Bewilligung des AWEL Abteilung Gewässerschutz sowie je nach Lage der Bohrung ist eine zusätzliche Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Die Gesuchsunterlagen (WTA + Gewässerschutzrechtliche Bewilligung) sind bei der Gemeinde einzureichen, nach der Vorprüfung werden diese der kantonalen Leitstelle zur Prüfung und Genehmigung übergeben.

Luft/Wasser-Wärmepumpen

Für Luft/Wasser Wärmepumpen ist das Gesuch sowie das Formular  LN-1a oder LN-1b Lärmschutznachweis Wärmepumpe  bei der Gemeinde einzureichen. Mit der schriftlichen Zustimmung der betroffenen Nachbarn kann das Anzeigeverfahren, andernfalls wird das ordentliche Verfahren durchgeführt.

Ab dem 1. März 2015 kann die Überprüfung der von Luft/Wasser-Wärmepumpen ausgehenden Lärmbelastung sowohl von Befugten zur Privaten Kontrolle aus dem Fachbereich „Schutz vor Lärm“ (wie bisher) sowie in einfach beurteilbaren Fällen auch von Befugten zur Privaten Kontrolle aus dem Fachbereich „Heizungsanlagen“ (neu) durchgeführt werden.

LN-1a (einfach mit dem Lärmberechnungswerkzeug der Fachstelle Lärmschutz zu beurteilende Fälle): Befugte aus dem Bereich Heizungsanlagen und aus dem Bereich Schutz vor Lärm sind zur Unterschrift „Private Kontrolle“ berechtigt.

LN-1b (komplexe Fälle): nur Befugte aus dem Bereich Schutz vor Lärm sind zur Unterschrift „Private Kontrolle“ berechtigt.

Solaranlagen, Meldeverfahren

Das Meldeformular für Solaranlagen [pdf, 43 KB] ist ausschliesslich für Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen zu verwenden, welche die Vorgaben gemäss Art. 32a Abs. 1 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) erfüllen.

Raumplanungsgesetz und Raumplanungsverordnung

Art. 32a Abs. 1 Bewilligungsfreie Solaranlagen
Solaranlagen gelten als auf einem Dach genügend angepasst (Art. 18a Abs. 1 RPG), wenn sie:

  1. die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen;
  2. von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen;
  3. nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden; und
  4. als kompakte Fläche zusammenhängen.

Bei Abweichungen von den Vorgaben gemäss Art. 32a Abs. 1 RPV sowie bei Lage auf einem Schutzobjekt oder in Kernzonen, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars sowie im Gewässerraum bzw. im Uferstreifen ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen.

Private Kontrolle

Listen der befugten Personen für die private Kontrolle für die Fachbereiche Lärm, Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Beleuchtungsanlagen.

Energieberatung

Die Baudirektion des Kantons Zürich betreibt eine Hotline unter der Gratisnummer 0800 93 93 93. Auf der Website Energieförderung Kanton Zürich sind die wichtigsten Informationen ersichtlich. Weitere Beratungsangebote: Forum Energie Zürich oder Energiedienstleistungen Starte-ZH

Solarpotenzial

Die interaktive Anwendung www.sonnendach.ch zeigt auf einen Klick, wie geeignet ein Dach für die Solarproduktion ist. Die Gebäude in unserer Gemeinde sind vollständig erfasst. Mit der Adresse z.B. "Kanzleistrasse 2, 8451"  wird die Eignung sowie das Solarpotenzial angezeigt. Die Website bietet zusätzliche Informationen rund um die Solarenergie. 

Förderprogramme

Förderprogramm Kanton Zürich