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Hundekontrolle

Zuständig: Evelyne Leu

An- und Abmeldung Hund

An- und Abmeldung Hund mit Online-Schalter melden.

Hundekontrolle

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und allfällige Mutationen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod eines Hundes sind zusätzlich direkt der AMICUS zu melden.

Die Hundesteuer wird jeweils im Februar mittels Rechnung erhoben.

Links  

Veterinäramt Kanton Zürich