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Gemeindeversammlung

Zuständig: Martina Möckli
Stellvertretung: Vera Unternährer

Termine

Die Termine der Gemeindeversammlungen werden nach der Festsetzung durch den Gemeinderat in der Agenda eingetragen.

Vier Wochen vor der Versammlung werden die Traktanden bekanntgegeben, zwei Wochen vorher die Weisungen zu den traktandierten Geschäften publiziert und ebenfalls zwei Wochen vor der Versammlung sind die Akten auf der Gemeindekanzlei einsehbar.

Anfragen

Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes können bis 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich dem Gemeinderat eingereicht werden.

Initiative

Jeder Stimmberechtigte kann über einen in die Befugnis der Gemeindeversammlung fallenden Gegenstand eine Initiative stellen (§ 146, Gesetz Politische Rechte). 

Nachträgliche Urnenabstimmung

Ist in einer Gemeindeversammlung weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend, kann ein Drittel der Anwesenden eine Urnenabstimmung verlangen (§ 86, Kantonsverfassung).