Einbürgerung
Zuständig: Vera Unternährer
Stellvertretung: Martina Möckli
Einbürgerung von Schweizer und Schweizerinnen
Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen. Dadurch bekommen Sie ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht.
Zuständig für die Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Das Zürcher Kantonsbürgerrecht erhalten Sie automatisch mit dem Gemeindebürgerrecht.
Voraussetzungen: Bewerbende müssen
- seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Wohnsitz haben,
- die Zahlungsverpflichtungen erfüllen und
- dürfen keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen aufweisen.
Dem schriftlichen Gesuch sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis des Personenstands (Dokument des Zivilstandsamtes)
- Strafregisterauszug (Privatauszug) für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben
Wiedereinbürgerung
Gilt nur für Personen, die Ihr Schweizer Bürgerrecht verloren haben.
Das Gesuch ist direkt per Post ans Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) einzureichen. Das Gesuchformular bestellen Sie direkt beim SEM (ch.sem.admin.ch). Weitere Informationen finden Sie hier
Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern
Je nach Lebenssituation können ausländische Personen die Einbürgerung nach ordentlichem oder erleichtertem Verfahren beantragen.
Ordentliches Einbürgerungsverfahren
Für die ordentliche Einbürgerung sind die Gemeinden, der Kanton Zürich und der Bund zuständig. Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre und ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Prüfen Sie mit dem Einbürgerungs-Checker, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Teil der Voraussetzungen sind:
- Nachweis der Grundkenntnisse der Schweiz. Prüfen Sie hier, ob Sie den kantonalen Grundkenntnistest (GKT) absolvieren müssen.
So können Sie sich auf den GKT vorbereiten: Die Broschüre «Einbürgerung» des Gemeindeamtes können Sie bei uns auf der Gemeindeverwaltung kostenlos beziehen. Zudem steht ein digitaler Übungstest auf der Internetseite zh.ch/einbuergerungen unter «Grundkenntnistest» zur Verfügung - Nachweis genügender Deutschkenntnisse: Niveau A2 schriftlich, Niveau B1mündlich. Prüfen Sie hier, ob Sie den kantonalen Deutschtest absolvieren müssen.
Diese Nachweise sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen. Beide Tests können Sie bei der SWS Schule für Wirtschaft und Sprachen Winterthur AG absolvieren.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie Ihr vollständiges Gesuch online einreichen.
Registrierung im Zivilstandsregister
Als erster Schritt müssen Sie sich im Zivilstandsregister registrieren lassen. Gesuch
Wir empfehlen Ihnen gemäss Checkliste «Gesuch ordentliche Einbürgerung» vorzugehen oder fordern Sie bei uns das Merkblatt «Ordentliche Einbürgerung» unter gemeindeverwaltung@kleinandelfingen.ch an
Erleichtertes Einbürgerungsverfahren
Die erleichterte Einbürgerung gilt für bestimmte Personengruppen. Mit dem Einbürgerungs-Checker können Sie unverbindlich herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen.
Verfahren
Sie bestellen das Gesuchformular direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch). Sie schicken das Gesuch per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund).
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie hier
Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre
Links
- Gemeindeamt Kanton Zürich, Einbürgerungen
- Staatssekretariat für Migration SEM, Einbürgerungen
- FAQ - Schweizer Bürgerrecht (altes Recht)
Nachgeführt: 29.11.2023